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Beschwerderegelung der GS Dassel

Das Zusammenleben in der Schule verläuft nicht immer konfliktfrei, so dass es zu Beschwerden von Schülern, Eltern oder Kollegen kommen kann. Konflikte, die der Beschwerde zugrunde liegen, müssen bereinigt werden.

 

Folgende Beschwerderegelung soll die Bearbeitung von Beschwerden erleichtern:
 

Schülerbeschwerden

● Schüler/innen - Mitschüler/rinnen

  • Besprechung der Problematik möglichst zeitnah mit den Beteiligten u. U. unter Einbeziehung weiterer Beteiligter und/oder der Klasse (Vier- oder Sechsaugengespräche, Klassengespräche). Wenn möglich und gewünscht kann ein Streitschlichter die Vermittlerrolle übernehmen, ansonsten leitet die anwesende Lehrkraft das Gespräch.

  • Auf Wunsch des Kindes können Probleme aber auch zuerst nur mit einer Lehrkraft besprochen werden, mit dem Klassenlehrer/ der Klassenlehrerin, der Beratungslehrerin oder einer Lehrkraft nach Wunsch. Anschließend wird die Klärung mit allen Beteiligten angestrebt.

  • Betrifft die Beschwerde eines Kindes einen Mitschüler aus einer anderen Klasse, kann einer von den Streitschlichtern versuchen, eine Lösung unter Kindern zu finden. Oder es werden die betroffenen Klassenlehrer/innen in das Klärungsgespräch einbezogen und gemeinsam nach Lösungen gesucht.

● Schüler/innen - Lehrkräfte

  • Beschwerden über Lehrer werden im Grundschulbereich eher selten von den Schülern allein angebracht. In der Regel sind es die Eltern, die das Gespräch suchen. Grundsätzlich soll aber angestrebt werden, das Selbstbewusstsein und die Umgangsformen der Schüler derartig zu stärken, dass sie eigenständig und angemessen eine Beschwerde vorbringen können, die entweder mit der betroffenen Lehrkraft allein oder im Klassengespräch besprochen werden kann.

  • Bei Problemen mit Fachlehrern sucht der Schüler den Weg über den Klassenlehrer oder die Beratungslehrerin, welche als Vermittler eintreten können.

  • Schüler/innen dürfen sich von einer Begleitung nach Wunsch unterstützen lassen.


Elternbeschwerden

  • Eltern sprechen bei Problemen zunächst den entsprechenden Lehrer/ die entsprechende Lehrerin direkt an und versuchen das Problem zu lösen.

  • Eltern holen sich Unterstützung bei den Klassenelternvertretern oder der/dem Schulelternratsvorsitzenden.

  • Eltern wenden sich an die Beratungslehrerin und/oder die Schulleitung, wenn das Gespräch mit dem Kollegen nicht zu einer Konsensbildung führt.

  • Schulleitung, Eltern und der betroffene Kollege treffen sich zu einem gemeinsamen Gespräch und bemühen sich um Konsensbildung. Auf Wunsch wird die Beratungslehrerin hinzugebeten. Nach einem festgelegten Zeitraum bittet die Schulleitung um Rückmeldung.


Beschwerden von Kollegen/Kolleginnen

  • Schulleitung, Kollege/Kollegin und u. U die Personalvertretung, die Gleichstellungsbeauftragte oder die Beratungslehrerin erarbeiten in einem gemeinsamen Gespräch (runder Tisch) eine für alle tragbare Lösung.