Einschulungskonzept der GS Dassel
Einschulungstermine/ Ablauf des Verfahrens
Mit dem Beginn eines Schuljahres werden die Kinder schulpflichtig, die das sechste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum folgenden 30. September vollenden werden.
Für Kinder, die das sechste Lebensjahr in dem Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September vollenden, können die Erziehungsberechtigten den Schulbesuch durch schriftliche Erklärung gegenüber der Schule um ein Jahr hinausschieben; die Erklärung ist bis zum 1. Mai gegenüber der Schule abzugeben.
Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Kinder, die zu Beginn des Schuljahres noch nicht schulpflichtig sind, in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Diese Kinder werden mit der Aufnahme schulpflichtig. Die Entscheidung über die Einschulung trifft die Schulleitung.
Schulpflichtige Kinder hingegen, die den erforderlichen Entwicklungsstand noch nicht erreicht haben, können für ein Jahr zurückgestellt werden und besuchen dann den Schulkindergarten in der Grundschule Dassel. Sollte sich erst nach der Einschulung herausstellen, dass ein Kind durch den Unterricht überfordert wird, kann es noch zurückgestellt werden. Die Schulleitung und die Klassenlehrkräfte beraten dies aber in jedem einzelnen Fall gemeinsam mit den Eltern.
Jeweils ein Jahr vor Schuleintritt werden die Anmeldetermine in der örtlichen Presse (Einbecker Morgenpost) und in den Kindergärten bekanntgegeben. Das Sekretariat teilt den Erziehungsberechtigten mit, welche Unterlagen sie zur Anmeldung mitbringen müssen.
Nach der Anmeldung an unserer Schule bekommen die Eltern den Termin für eine ärztliche Untersuchung vom Gesundheitsamt Northeim zugeschickt. Diese Untersuchung ist sehr wichtig, um möglichst noch vor Schuleintritt körperliche Beeinträchtigungen (z.B. Haltungsschäden, Sprachstörungen, Seh- oder Hörschwäche…) zu erkennen und entsprechende Maßnahmen wie Ergotherapie, Logopädie usw. möglichst frühzeitig einleiten zu können.
Was versteht man unter Schulfähigkeit?
Die Schulfähigkeit ist gegeben, wenn die körperliche, soziale und geistige Reife des Kindes erwarten lässt, dass ein guter Start in der Schule gewährleistet ist.
1. Körperliche Schulreife
2. Soziale Schulreife
3. Geistige Schulreife
4. Fragliche Schulreife
Im Anschluss an das Unterrichtsspiel beraten sich die Lehrkräfte über ihre Einschätzungen zur Schulreife der Kinder.